Im folgenden finden sich die wichtigsten Informationen zum Sportbetrieb aus dem Vorstandsbeschluss zur Wiederaufnahme des Vereins- und Trainingsbetriebes vom 18.05.2020. Der vollständige Beschluss ist unter folgendem Link einsehbar: Vorstandsbeschluss 18.05.2020
Zugang und Verlassen der Sportanlagen
- Beim Betreten und Verlassen des Platzes ist ein Mund-/Nasenschutz zu tragen.
- Der Ein- und Ausgangsbereich dient allein dem Betreten und Verlassen des Geländes; ein Aufenthalt ist nicht gestattet.
- Personen, die nicht am Sportbetrieb teilnehmen, ist der Zugang zur Sportanlage nicht gestattet, dieses gilt ebenfalls für Erziehungsberechtigte, die Trainer*innen vereinbaren, entsprechende „Übergabepunkte“
- Zugang wird nur Personen ohne Krankheitssymptome gewährt
Trainingsbeginn- und Ende
- Es sind nur kontaktfreie Begrüßungen gestattet
- Beim Betreten und Verlassen des Platzes sind die Hände zu desinfizieren. Spender mit Desinfektionsmittel (für Haut- und Oberflächen) sind auf der Platzanlage aufgestellt
- Die Sportler*innen kommen unmittelbar zum vereinbarten Trainingsbeginn, bereits in Sportsachen und melden sich bei den Trainern*innen an
- Auf dem Weg zur/von der Sportanlage und während des Trainingsbetriebes ist zwischen allen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zwingend einzuhalten. Dies gilt auch für mögliche Sammelpunkte von Gruppen (Aufenthaltspunkte, Pausen etc.)
- Die Sportler*innen verlassen unmittelbar nach Trainingsende das Gelände
Sanitäre Anlagen
- Umkleiden, Duschen und Sozialräume bleiben verschlossen
- Toiletten dürfen vom Trainer*in geöffnet werden
- Während des Toilettengangs ist ein Mund-/Nasenschutz zu tragen
- Toilettengänge sind einzeln zu erledigen. Sollten dennoch zeitgleich mehrere Personen die Toilette aufsuchen, ist beim Warten ein ausreichender Abstand zwingend einzuhalten.
- Vor und nach dem Toilettengang sind die Hände zu desinfizieren, das gründliche Waschen der Hände mit Seife hat natürlich ebenfalls zu erfolgen.
Trainingsbetrieb
- Die Sportler*innen kommen direkt vollständig umgezogen zu den Sportanlagen
- Während des Trainingsbetriebes ist zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwingend einzuhalten
- Bei dynamischen Übungsformen (z.B. Sprünge, Sprints, Läufe) ist der Abstand zu vergrößern, er sollte dann mindestens 5 Meter betragen
- Die Sportler*innen bringen ein Handtuch/Yoga-Matte zum Sitzen/Übungen auf den Boden als eigenes Trainingsmittel mit.
- Benötigte Trainingsmittel werden von den Sportlern*innen selbst aus dem Lager entnommen
- Ein Trainingsgerät wird von nur einer Person genutzt
- Nach dem Benutzen sind die Trainingsmittel vor dem Lager von den Sportlern*innen gründlich zu desinfizieren. Desinfektionsmittel zur Desinfizierung von Oberflächen wird bereitgestellt
- Trainingsmittel, die von mehreren Sportlern*innen genutzt werden sollen (z.B. Hürden, Hütchen), dürfen nur von Trainer*innen berührt werden
- Diese Regelungen gelten auch für mitgebrachte Trainingsmittel, die nicht dem Lager entstammen
Informationen für Trainer*innen
- Trainer*innen haben, arbeitsschutzrechtlich, die ganze Zeit einen Mundschutz zu tragen.
- Die Trainer*innen informieren über die Sportler*innen über die Verhaltensweisen vor, während und nach dem Training. Die Trainer*innen sollen bei Fehlverhalten konsequent einen Trainingsausschluss aussprechen.
- Die Trainer*innen erstellen für jede Trainingseinheit Listen mit den Namen aller Personen, die am Trainingsbetrieb teilnehmen und leitet diese nach Trainingsende an den Gesamtverein weiter. (Zugang zum Online-Tool über die Abteilungsleitung)
- Die Trainer*innen sind für die Desinfektion der von mehreren Sportlern genutzten Trainingsmittel verantwortlich
- Bei medizinischen Notfällen haben Ersthelfer*innen, entsprechend der Empfehlungen der Landesregierung, zuerst für die eigene Sicherheit, durch das Anlegen von Mund- /Nasenschutz und Handschuhen, zu sorgen.
Trainingsgruppen
- Trainingsgruppen bestehen aus maximal 8 Sportlern*innen zzgl. Trainer*in
- für die BSA-Wedau I Kunstrasen, 2 Gruppen
- für die BSA-Wedau III Bereich LA-Stadion, 6 Gruppen
- für die BSA-Wedau III Aufwärmplatz, 2 Gruppen
- die Einteilung der Gruppe obliegt den zuständigen Trainern*innen
- Probe- oder Gasttrainings sind nicht gestattet
- Den Trainer*innen/Abteilungen obliegt die Verantwortung auch größere Gruppen zu bilden, bei denen in ruhigen Trainingsformen mehr Sportler*innen teilnehmen können
- Die zulässige Gesamtzahl von 100 Personen sollte jedoch deutlich unterschritten werden.