Wichtigste Informationen zum Corona Sportbetrieb


Die wichtigsten Informationen zur Wiederaufnahme des Sportbetrieb aus dem vom 18.05.2020 stammenden Vorstandsbeschluss auf einen Blick.

Im folgenden finden sich die wichtigsten Informationen zum Sportbetrieb aus dem Vorstandsbeschluss zur Wiederaufnahme des Vereins- und Trainingsbetriebes vom 18.05.2020. Der vollständige Beschluss ist unter folgendem Link einsehbar: Vorstandsbeschluss 18.05.2020

Zugang und Verlassen der Sportanlagen 

  • Beim Betreten und Verlassen des Platzes ist ein Mund-/Nasenschutz zu tragen. 
  • Der Ein- und Ausgangsbereich dient allein dem Betreten und Verlassen des Geländes; ein Aufenthalt ist nicht gestattet. 
  • Personen, die nicht am Sportbetrieb teilnehmen, ist der Zugang zur Sportanlage nicht gestattet, dieses gilt ebenfalls für Erziehungsberechtigte, die Trainer*innen vereinbaren, entsprechende „Übergabepunkte“ 
  • Zugang wird nur Personen ohne Krankheitssymptome gewährt 

Trainingsbeginn- und Ende 

  • Es sind nur kontaktfreie Begrüßungen gestattet 
  • Beim Betreten und Verlassen des Platzes sind die Hände zu desinfizieren. Spender mit Desinfektionsmittel (für Haut- und Oberflächen) sind auf der Platzanlage aufgestellt 
  • Die Sportler*innen kommen unmittelbar zum vereinbarten Trainingsbeginn, bereits in Sportsachen und melden sich bei den Trainern*innen an 
  • Auf dem Weg zur/von der Sportanlage und während des Trainingsbetriebes ist zwischen allen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zwingend einzuhalten. Dies gilt auch für mögliche Sammelpunkte von Gruppen (Aufenthaltspunkte, Pausen etc.) 
  • Die Sportler*innen verlassen unmittelbar nach Trainingsende das Gelände 

Sanitäre Anlagen 

  • Umkleiden, Duschen und Sozialräume bleiben verschlossen 
  • Toiletten dürfen vom Trainer*in geöffnet werden 
  • Während des Toilettengangs ist ein Mund-/Nasenschutz zu tragen 
  • Toilettengänge sind einzeln zu erledigen. Sollten dennoch zeitgleich mehrere Personen die Toilette aufsuchen, ist beim Warten ein ausreichender Abstand zwingend einzuhalten. 
  • Vor und nach dem Toilettengang sind die Hände zu desinfizieren, das gründliche Waschen der Hände mit Seife hat natürlich ebenfalls zu erfolgen. 

Trainingsbetrieb 

  • Die Sportler*innen kommen direkt vollständig umgezogen zu den Sportanlagen 
  • Während des Trainingsbetriebes ist zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwingend einzuhalten  
  • Bei dynamischen Übungsformen (z.B. Sprünge, Sprints, Läufe) ist der Abstand zu vergrößern, er sollte dann mindestens 5 Meter betragen 
  • Die Sportler*innen bringen ein Handtuch/Yoga-Matte zum Sitzen/Übungen auf den Boden als eigenes Trainingsmittel mit. 
  • Benötigte Trainingsmittel werden von den Sportlern*innen selbst aus dem Lager entnommen 
  • Ein Trainingsgerät wird von nur einer Person genutzt 
  • Nach dem Benutzen sind die Trainingsmittel vor dem Lager von den Sportlern*innen gründlich zu desinfizieren. Desinfektionsmittel zur Desinfizierung von Oberflächen wird bereitgestellt 
  • Trainingsmittel, die von mehreren Sportlern*innen genutzt werden sollen (z.B. Hürden, Hütchen), dürfen nur von Trainer*innen berührt werden 
  • Diese Regelungen gelten auch für mitgebrachte Trainingsmittel, die nicht dem Lager entstammen 

Informationen für Trainer*innen 

  • Trainer*innen haben, arbeitsschutzrechtlich, die ganze Zeit einen Mundschutz zu tragen. 
  • Die Trainer*innen informieren über die Sportler*innen über die Verhaltensweisen vor, während und nach dem Training. Die Trainer*innen sollen bei Fehlverhalten konsequent einen Trainingsausschluss aussprechen. 
  • Die Trainer*innen erstellen für jede Trainingseinheit Listen mit den Namen aller Personen, die am Trainingsbetrieb teilnehmen und leitet diese nach Trainingsende an den Gesamtverein weiter. (Zugang zum Online-Tool über die Abteilungsleitung)
  • Die Trainer*innen sind für die Desinfektion der von mehreren Sportlern genutzten Trainingsmittel verantwortlich 
  • Bei medizinischen Notfällen haben Ersthelfer*innen, entsprechend der Empfehlungen der Landesregierung, zuerst für die eigene Sicherheit, durch das Anlegen von Mund- /Nasenschutz und Handschuhen, zu sorgen. 

Trainingsgruppen 

  • Trainingsgruppen bestehen aus maximal 8 Sportlern*innen zzgl. Trainer*in 
  • für die BSA-Wedau I Kunstrasen, 2 Gruppen 
  • für die BSA-Wedau III Bereich LA-Stadion, 6 Gruppen 
  • für die BSA-Wedau III Aufwärmplatz, 2 Gruppen 
  • die Einteilung der Gruppe obliegt den zuständigen Trainern*innen 
  • Probe- oder Gasttrainings sind nicht gestattet  
  • Den Trainer*innen/Abteilungen obliegt die Verantwortung auch größere Gruppen zu bilden, bei denen in ruhigen Trainingsformen mehr Sportler*innen teilnehmen können 
  • Die zulässige Gesamtzahl von 100 Personen sollte jedoch deutlich unterschritten werden.